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Diskussion 2

Hier ein weiterer Text zur Diskussion. Es handelt sich um eine kirchliche Visitation.

5 Kommentare »

  1. Um die Diskussion in Gang zu bringen, stelle ich mal die ersten Zeilen ein:

    Soviel dises Ministri Zeugnus belanget,
    hat er von seinen Pfarrkindern samtlich das
    Lob, d[aß] er sein Kirch vleissig vnd ord[en]lich ver-
    sehe, vnd bey den iherigen, so seines Kirchen-
    dienstes bedürffen, sich willig vnd vngespart finden
    laß[e].

    Kommentar von palaeografie — Mai 17, 2010 @ 14:44 | Antworten

  2. Weiter im selben Text

    Und hab er sein Waidwerck darüber
    vor dieser Zeit __lage worden, aller dings
    abgeschafft. All sein ?mt __ hall? für
    daß er der Ordnung so im Pfarr?? gemacht
    worden, __ gelobe, den er mehr Vieh habe
    den dies Ordnung vermöge. Und haben sich
    dies vom Gericht vornehmen lassen,Wenn sie
    sich erinnern lassen

    ich mache morgen weiter

    Kommentar von Paul Döbele — Mai 17, 2010 @ 16:54 | Antworten

  3. weiter nach lassen

    an der___ gleichförmig __ sich
    ____ ihms alweg in Vortheil für andern
    lassen_________ ? b_ _ lag sich auch seine ackher-
    leut und taglöhner. Wenn sie ihm arbeiten
    so können sie zu keiner bezahlung kommen.

    andere Schrift
    Pfarh. wil nit gestandig sein. Ist di_ solche auch für uns
    zu mayden vermahnet woeden.

    Kommentar von Paul Döbele — Mai 18, 2010 @ 15:26 | Antworten

  4. Sviel dises Ministri _______ belange, hat er von seinen Pfarrkindern __lich das lob, da er sein kirch _leissig und ver__lich verfolge, und bey ___ ihringen, so ?????????????????????

    Kommentar von Gerhard Müller — Mai 18, 2010 @ 19:53 | Antworten

  5. Somit dises Minstri Zeugnis belange,
    hat er von seinen Pfarrrerämtern formlch das
    lob, daß er sein kirch vleissig und redlich ver
    sehe, und bey dem ihrigem, so seiner kirchen
    dienste bedürfen, sich willig und ungespart finden
    laße. Und hab er sein Verricht__, _ovyber
    vor diser Zeit gelage worden, aller Dinge
    abgeschafft. Allein komt seiner Zahlg für,
    d_ er die Ordnung so im Plichthm gemacht
    worden, im gelobe, dan er mehr viel habe,
    den die Ordnung vermög. Und haben sich
    der vom Gericht vernehmen lassen, wenn in
    sich __ andern gleichförmig verhängte, sie
    ___ ihms alvarig im Vorthail für andern
    lassen. Er barlag sich auch seine ackher
    leuth und taglöhner, wenn sie ihm arbaiten,
    so köpnnen sie zu keiner Bezahlung kommen.

    … pfugghs ___ mit gestandig sein. Ist durch falsche auch für unge
    zumeyden vermahnt worden.

    Kommentar von Bodo — Mai 19, 2010 @ 08:40 | Antworten


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